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SEBE beginnt im Januar 2024 |
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Guten Tag
Am 3. Januar ab 10 Uhr können sich Menschen mit Behinderung anmelden. Privatpersonen und ambulante Anbietende können dann ein Gesuch für die SEBE-Anerkennung stellen. Damit SEBE von Menschen mit Behinderung, Privatpersonen, ambulanten Anbietenden und Institutionen genutzt werden kann, haben wir 2023 viel erarbeitet, definiert und konkretisiert. Ein grosser Dank an alle, die mitgewirkt haben!
Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Wie stellen Sie einen Antrag? Welche Voucher gibt es? Antworten auf diese Fragen und viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Die Details sind in den verschiedenen SEBE-Wegleitungen veröffentlicht.
Wir wünschen frohe Festtage und gute Lektüre! Das SEBE-Projektteam
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