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Kanton Zürich
SEBE-Newsletter Dezember 23
SEBE beginnt im Januar 2024
Guten Tag

Am 3. Januar ab 10 Uhr können sich Menschen mit Behinderung anmelden. Privatpersonen und ambulante Anbietende können dann ein Gesuch für die SEBE-Anerkennung stellen. Damit SEBE von Menschen mit Behinderung, Privatpersonen, ambulanten Anbietenden und Institutionen genutzt werden kann, haben wir 2023 viel erarbeitet, definiert und konkretisiert. Ein grosser Dank an alle, die mitgewirkt haben!

Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Wie stellen Sie einen Antrag? Welche Voucher gibt es? Antworten auf diese Fragen und viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Die Details sind in den verschiedenen SEBE-Wegleitungen veröffentlicht.

Wir wünschen frohe Festtage und gute Lektüre!
Das SEBE-Projektteam
 
Mehr Informationen zu SEBE
 
Geschafft: Die SEBE-Wegleitungen sind veröffentlicht
Gemeinsam mit verschiedenen Fokusgruppen haben wir das System SEBE ausgearbeitet. In den SEBE-Wegleitungen für Menschen mit Behinderung, für Privatpersonen, für ambulante Anbietende und für Institutionen gemäss IFEG sind alle Details zu Abläufen, Anforderungen, Voraussetzungen oder Leistungen festgehalten. Ab heute sind alle vier SEBE-Wegleitungen online verfügbar. Die wichtigsten Informationen daraus finden Sie auch auf unserer Webseite zu SEBE.

Zur SEBE-Wegleitung für Menschen mit Behinderung

Zur SEBE-Wegleitung für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen

Zur SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende

Zur SEBE-Wegleitung für Institutionen gemäss IFEG
Geplant: Info-Anlässe zum SEBE-Start
Bei verschiedenen Info-Anlässen haben wir bereits über SEBE informiert. Auf unserer Webseite können Sie die Aufzeichnungen der Anlässe für Menschen mit Behinderung oder ambulante Anbietende nachschauen. Auch die Webinare für Gemeinden und Berufsbeistandspersonen, für Verbände von Menschen mit Behinderung oder allgemein Interessierte finden Sie als Videos.

Im Januar informieren wir konkret über die Nutzung von SEBE:

Für Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen
22. Januar 2024 im Volkshaus
«Wie nutze ich SEBE?»
 
Anmelden können Sie sich bis am 7. Januar 2024 hier.
 
Für ambulante Anbietende, die ein Gesuch einreichen wollen
18. Januar 2024
Webinar «SEBE für Ambulante Anbietende mit zusätzlichem IFEG-Bereich»

25. Januar
Webinar «SEBE für Ambulante Anbietende»

Anmeldungen sind bis kurz vor dem Webinar möglich. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.

Weitere Anlässe und Aktionen sind bereits in Planung. Wir werden im Newsletter und auf unserer Webseite informieren, sobald die Anmeldung möglich ist.
Herausgepickt: Die SEBE-Abklärungsstelle freut sich auf die ersten Anträge
Die Abklärungsstelle ist bereit für den SEBE-Start. Bei der Abklärungsstelle arbeiten verschiedene Fachspezialistinnen und Fachspezialisten. Sie kennen sich mit unterschiedlichen Behinderungsformen aus. Für das Team der Abklärungsstelle ist SEBE auch ein neues System. Sie werden ab Januar erste praktische Erfahrungen mit dem SEBE-Fragebogen sammeln. Sie freuen sich auf die ersten Anträge!
Helfen Sie mit, SEBE bekannt zu machen!
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www.zh.ch/sebe  
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