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Herausgepickt: Wer und was ist die SLBG-Kommission? |
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Zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes hat der Regierungsrat eine beratende Kommission eingesetzt (§ 44 SLBG). Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen, des Kantons, der Gemeinden und der Leistungserbringenden. Der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung kommt eine hohe Bedeutung zu. Das Zürcher Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» ist deshalb mit drei, die Behindertenkonferenz Kanton Zürich mit zwei Mitgliedern vertreten.
Das sind die Mitglieder der SLBG-Kommission: - Andrea Lübberstedt, Amtschefin Kantonales Sozialamt - Mark Eberli, Stadtpräsident Bülach - Sylvia Veraguth, Vizepräsidentin Sozialkonferenz des Kantons Zürich - Flavia Frei, Vertretung BRK-Netzwerk Gemeinden Kanton Zürich - Bernhard Krauss, Koordinationsgremium Behindertenrechte Kanton Zürich - Urs Lüscher, Mitglied Steuergruppe Partizipation Kanton Zürich - Angie Hagmann, Mitglied Steuergruppe Partizipation Kanton Zürich - Jeanette Frei, Mitglied Steuergruppe Partizipation Kanton Zürich - Matyas Sagi-Kiss, Co-Vizepräsident Behindertenkonferenz Kanton Zürich - Martina Schweizer, Geschäftsleiterin Behindertenkommission Kanton Zürich - Beatrice Schwaiger, Geschäftsleiterin Pro Infirmis - Daniel Frei, Co-Präsident ARTISET Zürich - Jürg Amrein, Vorstandsmitglied ARTISET Zürich
Die Kommission befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNO-BRK). Zudem beratet die Kommission das Kantonale Sozialamt zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes mit SEBE und beobachtet Entwicklungen im Zusammenhang mit der UNO-BRK.
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