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Geplant: Wegleitung für Privatpersonen bei SEBE |
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Mit SEBE haben Bezugspersonen die Möglichkeit, sich vom Kantonalen Sozialamt als Privatperson anerkennen zu lassen. Sie können dann mit dem Voucher für maximal 400 Stunden pro Jahr für Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung aus ihrem Umfeld bezahlt werden. Um anerkannt zu werden, muss man einige Anforderungen erfüllen. Gegen Ende Jahr veröffentlichen wir die Wegleitung für Privatpersonen. In dieser Wegleitung stehen die Anforderungen drin. Und wir werden erklären, was man machen und einreichen muss, um anerkannt zu werden.
Es geht zum Beispiel um solche Anforderungen:
•Privatpersonen müssen die Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung der betroffenen Person fördern. •Sie müssen über 18 Jahre alt sein und in der Schweiz wohnen. •Sie müssen Schweizerin oder Schweizer sein oder als Ausländerin oder Ausländer eine Niederlassungsbewilligung haben. •Sie müssen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. •Sie dürfen keinen relevanten Eintrag im Strafregisterauszug haben. •Privatpersonen dürfen nicht die gesetzliche Vertretung (Beistand) sein und gleichzeitig Begleitung und Betreuung für dieselbe Person mit SEBE abrechnen.
Es wird auch eine Wegleitung für ambulante Anbietende und Institutionen geben. Wir werden Sie per Newsletter informieren, sobald es so weit ist!
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