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Kanton Zürich
SEBE-Newsletter - April 24
SEBE nimmt Gestalt an
Guten Tag

Ein weiterer grosser Meilenstein ist erreicht: Die ersten Menschen mit Behinderung haben ihren Abklärungsbericht erhalten und den ersten Privatpersonen und ambulanten Anbietenden wurden SEBE-Anerkennungen zugesprochen. Neu ist zudem: Falls es zu Konflikten zwischen Menschen mit Behinderung und ambulanten Anbietenden kommt, gibt es dafür eine SEBE-Schlichtungsstelle. In diesem Newsletter erzählen wir Ihnen mehr dazu und laden Sie ein, beim SEBE-Dialog Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.

Wir wünschen gute Lektüre!

Das SEBE-Projektteam

 
Mehr Informationen zu SEBE
 
Geschafft: Die ersten Abklärungsberichte und SEBE-Anerkennungen wurden verschickt
In den letzten Wochen haben einige Personen Post von SEBE bekommen. Die SEBE-Abklärungsstelle hat die ersten Abklärungsberichte an Menschen mit Behinderung verschickt. Diese halten den ermittelten Bedarf an Begleitung und Betreuung fest. 30 Tage später erhalten sie dann ihren SEBE-Voucher. Der Voucher ist wie ein Gutschein, der für Begleitung und Betreuung bei anerkannten ambulanten Anbietenden und Menschen aus dem Umfeld eingelöst werden kann.

Die ersten Abklärungsberichte sprechen Stunden für verschiedene Personen mit unterschiedlichem Bedarf: Einige benötigen 2 bis 5 Stunden pro Woche Unterstützung bei Alltags-Aufgaben. Andere haben einen höheren Bedarf und werden aktuell vor allem von ihrem Umfeld unterstützt. Hier können ambulante Anbietende Unterstützung und Entlastung bieten. Bisher wurde ein Antrag abgelehnt, da die beantragten Leistungen nicht im Bereich Begleitung und Betreuung waren.

 
Geplant: Angebotskatalog wird demnächst aufgeschaltet
Bald können also erste Menschen mit Behinderung SEBE-Leistungen beziehen. Grundsätzlich können drei Kategorien von Anbietenden diese Leistungen erbringen: Personen aus dem Umfeld von Menschen mit Behinderung (Privatpersonen), ambulante Anbietende und IFEG-Institutionen. Nach wie vor können Menschen mit Behinderung direkt in IFEG-Institutionen eintreten. Sie brauchen dafür keinen Voucher. Den Voucher brauchen sie für Leistungen von ambulanten Anbietenden und Privatpersonen.

Die ersten Anerkennungen werden Ende April verschickt. Das bedeutet: Es gibt bald erste ambulante Angebote in SEBE. Die Angebote von ambulanten Anbietenden werden auf der Webseite des Kantonalen Sozialamts publiziert. Öfters vorbeischauen lohnt sich – denn die Liste wächst laufend.

Hier finden Sie ab Mitte Mai ambulante Anbietende bei SEBE.

 
Nachgefragt: Saphir Ben Dakon, Inklusionsexpertin, was ist der SEBE-Dialog und weshalb lohnt sich eine Teilnahme?
Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen. Die Frau links hat mittellange hellbraune Harre. Sie trägt einen rostfarbenen Blazer und ein weintptes T-Shirt. Die Frau rechts hat lange braune Haare, trägt eine schwarze Jacke und ein blau-weisses T-Shirt. Sie sind in einem Ganz fotografiert.
"Am 30. Mai 2024 findet der SEBE-Dialog statt. Dort spreche ich mit Menschen mit Behinderungen und dem Kantonalen Sozialamt über SEBE und Selbstbestimmung. Wir diskutieren Fragen wie "Was bedeutet SEBE für die Selbstbestimmung?" oder "Wie soll sich SEBE weiterentwickeln?". Meiner Meinung nach ist SEBE nicht mit Selbstbestimmung gleichzusetzen. Bei SEBE handelt es sich um ein Werkzeug, das zu Selbstbestimmung beitragen kann. Damit SEBE Wirkung entfaltet, ist es wichtig, dass es sich an den tatsächlichen Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen orientiert und die Bestrebungen der UN-BRK im Bereich selbstbestimmtes Leben konsequent unterstützt. Dieses Endziel ist nur über mehrere Jahre und mit Weiterentwicklungen erreichbar."

Was ist Ihre Meinung? Erzählen Sie uns am SEBE-Dialog. Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen über SEBE zu diskutieren. Hier geht es zur Anmeldung:

 
Anmeldung und Informationen zum SEBE-Dialog
 
 
Herausgepickt: Die SEBE-Schlichtungsstelle ist bereit
Bald werden Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich von ambulanten Anbietenden begleitet und betreut. Falls es dabei zu Konflikten kommt, die zwischen den Beteiligten nicht gelöst werden können, hilft die SEBE-Schlichtungsstelle. Sie wird von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA geführt. Die Leistungen sind für Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen gratis. Die SEBE-Schlichtungsstelle ist unabhängig vom Kantonalen Sozialamt und den verschiedenen Anbietenden.

Weitere Informationen zur SEBE-Schlichtungsstelle finden Sie auf deren Webseite.
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