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Kanton Zürich
SEBE Newsletter - Mai 23
Ein grosser SEBE-Meilenstein wurde erreicht
Guten Tag

Mit dem System SEBE konkretisieren wir die Umsetzung des neuen Gesetzes, das Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich umfassende Selbstbestimmung und Wahlfreiheit ermöglicht. Zahlreiche Beteiligte arbeiten mit uns an unterschiedlichen Themen.

Heute können wir von einem grossen Meilenstein berichten: Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Mehr dazu sowie unsere aktuellen Stellenausschreibungen für die Umsetzung von SEBE finden Sie untenstehend.

Gute Lektüre!

Das SEBE-Projektteam

 
Mehr Informationen zu SEBE
 
Geschafft: Verordnung wurde verabschiedet
Im Februar 2022 wurde das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung. Das Gesetz wird von einer Verordnung begleitet. Die Verordnung nimmt Inhalte des Gesetzes auf und konkretisiert diese.

Gemeinsam mit verschiedenen Beteiligten haben wir an den Themen der Verordnung gearbeitet. Vielen Dank an alle für Ihr grosses Engagement. Heute wurde die Verordnung über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (SLBV) im Amtsblatt veröffentlicht. Ein grosser Meilenstein auf dem Weg zu SEBE – denn jetzt haben wir genauere Leitplanken, wie wir SEBE gestalten und aufbauen können. Das werden wir weiterhin gemeinsam mit verschiedenen Beteiligten tun.

Die Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz können Sie hier herunterladen:
 
Verordnung herunterladen
 
 
Nachgefragt: Nicole Hamori und Adrian Eichenberger, Co-Projektleitung SEBE, was sind nach der Verordnung die nächsten Schritte zur Umsetzung von SEBE?
«Die Verabschiedung der Verordnung ist ein wichtiger Moment für uns im Gesamtprojekt. Wir können nun in allen Teilprojekten, wie z.B. dem SEBE Digital oder der Abklärungsstelle, die nächsten Schritte vorantreiben, damit wir am 1.1.2024 mit SEBE starten können. Ein weiterer wichtiger Schritt wird jetzt die Erarbeitung von Richtlinien und verschiedenen Hilfsmitteln sein. Menschen mit Behinderung und alle weiteren Beteiligten sollen verstehen, wie SEBE in der Praxis genutzt werden kann. Wir werden dazu Flyer, Videos, Merkblätter oder Checklisten erstellen und die Webseite weiter ausbauen. Wir planen zudem verschiedene Veranstaltungen, an denen wir SEBE vorstellen werden. Die Termine dieser Veranstaltungen werden wir sobald als möglich kommunizieren.»
 
Geplant: SEBE sucht Fachleute für die Umsetzung!
SEBE nimmt Gestalt an – und damit auch die Aufgaben. Möchten Sie Teil des neuen SEBE Systems werden und dieses mitgestalten? Dann sind wir gespannt auf Ihre Bewerbung.

Der Aufbau der Abklärungsstelle ist mit der neuen Leiterin Marianne Rybi gestartet. Auch die Abteilung Soziale Einrichtungen sowie das Team Finanzen, Controlling und Infrastruktur im Kantonalen Sozialamt werden neue Aufgaben übernehmen. Damit wir SEBE weiter entwickeln können, suchen wir Fachleute, die bei der Umsetzung von SEBE mitwirken. Aktuell suchen wir Fachspezialistinnen und Fachspezialisten für die Abklärungsstelle und für das Team Fach- und Qualitätsfragen sowie eine/n Business Analyst/in mit Flair für Accessibility-Themen.
 
Fachspezialist/in Abklärungsstelle SEBE 60 - 100%
 
 
Fachspezialist/in in Fach- und Qualitätsfragen 60 - 100%
 
 
Business-Analyst/in mit Flair für Accessibility 80 - 100%
 
 
Herausgepickt: Radiobeitrag zur Umsetzung von SEBE
Die Umsetzung von SEBE hat das Interesse der Medien geweckt: Radio SRF 1 berichtet über das Selbstbestimmungsgesetz. Im Interview erzählen Thomas Diener, Geschäftsleiter Andante und Andrea Lübberstedt, Chefin Sozialamt Kanton Zürich, von den Chancen und Herausforderungen für Menschen mit Behinderung.
 
Hier geht es zum Radiobeitrag
 
Übrigens...
Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu SEBE: Wer kann sich bei SEBE anmelden? Wer kann Leistungen anbieten? Was heisst eigentlich SEBE?

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www.zh.ch/sebe  
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